top of page

Rezept

Falls Sie uns im aktuellen Quartal bereits besucht haben und ein Rezept benötigen, steht Ihnen unser Online-Service zur Verfügung.
Spitze eines Apple Pencil – symbolisch für digitale Rezeptanfrage.

Rezept

Falls Sie uns im aktuellen Quartal bereits besucht haben und ein Rezept benötigen, steht Ihnen unser Online-Service zur Verfügung.

Rezept und Überweisung online anfordern

Hier können Sie ein eRezept, BTM-Rezept, Privat-Rezept oder eine Überweisung anfordern, sofern Sie bereits in unserer Praxis registriert sind. Wenn uns noch keine gültige elektronische Versichertenkarte (eGK) einer gesetzlichen Krankenversicherung für das laufende Quartal vorliegt, muss das bestellte Rezept mit der Versicherungskarte des Patienten abgeholt werden. Private Versicherungen halten die Option eines eRezeptes bisher noch nicht vor. Eine medikamentöse Behandlung, Einstellung oder Umstellung setzt einen aktuellen Patientenkontakt voraus.

Wichtige Hinweise zur Rezeptanforderung

  • Bitte halten Sie unbedingt die Versicherungskarte des Patienten bereit.

  • Zur Rezeptausstellung muss die Krankenversichertenkarte des Kindes / Jugendlichen im aktuellen Quartal bereits eingelesen worden sein. Andernfalls dürfen wir Ihnen nur ein Privatrezept auf Selbstzahlerbasis ausstellen.​​

  • Informieren Sie uns, wenn sich Ihr Kind aktuell in stationärer Krankenhausbehandlung befindet, da wir in diesem Zeitraum keine Rezepte ausstellen dürfen.

  • Nach Krankenhausbehandlung benötigen wir den Entlassungsbrief und den Medikamentenplan zur Weiterverordnung der Medikamente.

  • Bitte beachten Sie, dass eine gleichzeitige Behandlung in einer anderen sozialpädiatrischen oder psychiatrischen Ambulanz/Praxis nicht gestattet ist.

  • Die langfristige Verordnung von Medikamenten erfordert regelmäßige Kontrolltermine zur Überprüfung des Therapieerfolgs. Besprechen Sie die erforderlichen Intervalle mit unseren Ärztinnen.

​​

  • Betäubungsmittelrezepte werden nicht postalisch versendet und müssen bei minderjährigen Patienten von Erziehungsberechtigten abgeholt werden.​​

  • Reisebescheinigungen zur Mitführung von Betäubungsmitteln (Btm) müssen frühestens 4 Wochen und spätestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden. Bitte bereiten Sie ein Foto Ihres Passes sowie exakte Reisedaten inclusive der Reiseroute (Länder und jeweils Ein- und Ausreisedatum) vor.

Rezeptanfrage

Einzige Auswahl
Herr
Frau
keine Angabe
Geburtstag der/des Patient*in
Tag
Monat
Jahr

Weitere Informationen

    • Versichertenkarte des Patienten.

    • Bei Entlassung aus dem Krankenhaus Krankenhausbrief und bundeseinheitlicher Medikationsplan für die Erstellung der Entlass-Medikation.

    • Schreiben Sie den Namen des Medikaments aus, geben Sie die Mengenangabe (z. B. 5 mg) und die Verordnungshäufigkeit (z. B. 1-0-0-0) an.​

    • Datenschutz: Ihre Anfrage wird per E-Mail über diese Seite an unsere Praxis geschickt. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.​

    • Rezepte dürfen bei minderjährigen Patienten nur von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. 

    • Ihr Rezept können Sie in der Regel frühestens am folgenden Werktag nachmittags in der Praxis abholen.

    • eRezepte werden zeitnah auf Ihre Versichertenkarte gebucht und können mit dieser in der Regel am nächsten Tag in der Apotheke abgeholt werden.

    • Bitte beachten sie, dass Betäubungsmittelrezepte nur wenige Werktage nach der Ausstellung eingelöst werden können. 

    • Nach direktem Patientenkontakt können Überweisungen zu ärztlichen Kollegen anderer Fachrichtungen angefordert werden.

    • Heilmittelverordnungen für Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie  („Rezepte“) können in unserer Praxis frühestens zwei Wochen vor dem geplanten Therapiebeginn und nur nach direktem Patientenkontakt bei uns angefordert werden.

Datenverwendungshinweis

 

Ihre persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt und ausschließlich zur Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon und/oder schriftlich genutzt. Dabei schützen wir Ihre Angaben vor unbefugtem Zugriff und verarbeiten sie gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die Bereitstellung Ihrer persönlichen Daten, insbesondere Gesundheitsinformationen, erfolgt freiwillig. Ihre Anfrage kann bei Bedarf innerhalb unserer Praxis an die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet werden, wodurch auch nicht-ärztliches Personal Einsicht erhalten könnte. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte außerhalb unserer Praxis erfolgt nicht. Spätestens drei Monate nach Bearbeitung oder Weiterleitung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten gelöscht. 

 

Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Ihre Daten werden dann unverzüglich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gelöscht.

 

Die Informationen zu Ihrer Anfrage werden unverschlüsselt an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet, was ein datenschutzrechtliches Risiko darstellt. Patienten- sowie personenbezogene Bewerbungsunterlagen werden, sofern Sie Ihre Postadresse angegeben haben, ausschließlich auf dem Postweg versandt.

 

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeine Datenschutzerklärung.

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus und senden Sie uns Ihre Rezeptanforderung. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich und informieren Sie per E-Mail, wann Ihr Rezept zur Abholung bereitliegt.

bottom of page